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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VERMANO GmbH

Stand: 25. April 2025

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VERMANO GmbH, In der Hohl 8, 35644 Hohenahr-Erda (im Folgenden „VERMANO“ oder „wir“ genannt).

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen im Bereich Hausverwaltung, Renovierung und Sanierung, die zwischen der VERMANO GmbH und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Sie“ genannt) geschlossen werden.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VERMANO ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn VERMANO in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote von VERMANO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung durch VERMANO. Für die Hausverwaltung kommt der Vertrag durch Abschluss eines schriftlichen Verwaltervertrags zustande.

2.3. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch VERMANO.

3. Gegenstand der Leistungen

3.1. VERMANO erbringt professionelle Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Hausverwaltung (kaufmännische, technische und infrastrukturelle Verwaltung von Immobilien gemäß gesonderter Vereinbarung im Verwaltervertrag)
  • Renovierung (oberflächliche oder kosmetische Instandsetzungs- oder Verschönerungsarbeiten)
  • Sanierung (umfassende Instandsetzung oder Modernisierung zur Wiederherstellung oder Verbesserung des baulichen Zustands)

3.2. Der konkrete Umfang der jeweils geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.

4. Umfang der Leistungen und Vertragsänderungen

4.1. Der konkrete Umfang der von VERMANO zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung. Bei Hausverwaltungsverträgen ergibt sich der Umfang aus dem Vertrag selbst sowie den vereinbarten Anlagen (z. B. detaillierte Leistungsbeschreibung).

4.2. Bei Leistungen im Bereich Renovierung und Sanierung basiert die anfängliche Leistungsbeschreibung auf den bei Vertragsabschluss bekannten Gegebenheiten und den Angaben des Kunden. Sollten sich während der Durchführung unvorhergesehene Notwendigkeiten (z. B. aufgrund verborgener Mängel, statischer Erfordernisse, behördlicher Auflagen) ergeben, die eine Anpassung oder Erweiterung des Leistungsumfangs erfordern, wird VERMANO den Kunden unverzüglich informieren und einen Vorschlag für die notwendigen zusätzlichen oder geänderten Leistungen unterbreiten.

4.3. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung (Nachtrag zum Vertrag oder zur Auftragsbestätigung). Ohne eine solche schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Ausführung der zusätzlichen Leistungen und auch kein Anspruch auf deren Vergütung, es sei denn, es handelt sich um unaufschiebbare Notmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder im Verwaltervertrag vereinbarten Preise und Konditionen. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

5.2. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten kann VERMANO Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen sowie der Schlussrechnung werden im Vertrag oder Angebot geregelt. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.3. Bei Hausverwaltungsverträgen erfolgt die Abrechnung und Fälligkeit der Verwaltergebühr gemäß den Regelungen im Verwaltervertrag (z. B. monatlich im Voraus).

5.4. Materialkosten können, sofern im Angebot nicht anders aufgeführt, separat berechnet werden. VERMANO ist berechtigt, für den Materialeinkauf Vorkasse vom Kunden zu verlangen.

5.5. Zahlungen sind ausschließlich auf das von VERMANO benannte Bankkonto zu leisten. Skontoabzüge sind unzulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.6. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. VERMANO ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, VERMANO und den von VERMANO beauftragten Dritten (z. B. Handwerker) alle für die Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen (soweit vom Kunden zu beschaffen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

6.2. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten hat der Kunde sicherzustellen, dass VERMANO und die beauftragten Handwerker zum vereinbarten Zeitpunkt ungehinderten Zugang zur Immobilie bzw. zu den betroffenen Räumlichkeiten haben. Der Kunde hat ferner die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen oder bereitzustellen (z. B. Bereitstellung von Strom und Wasser, freie Arbeitsflächen, Schutz von Inventar, soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von VERMANO enthalten ist).

6.3. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern VERMANO dies nicht zu vertreten hat.

7. Termine und Leistungsfristen

7.1. Vereinbarte Termine und Fristen für die Fertigstellung von Arbeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

7.2. Unverbindliche Termine und Fristen sind ca.-Angaben. Wird ein verbindlicher Termin überschritten, gerät VERMANO erst nach schriftlicher Mahnung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Verzug.

7.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von VERMANO liegen (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, Materialengpässe, Streiks, behördliche Anordnungen), berechtigen VERMANO, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. VERMANO wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

8. Abnahme (Gilt vorrangig für Renovierungs- und Sanierungsleistungen)

8.1. Nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Arbeiten im Bereich Renovierung und Sanierung erfolgt die Abnahme der Leistungen. VERMANO wird den Kunden zur Abnahme auffordern.

8.2. Die Abnahme hat in der Regel gemeinsam mit dem Kunden oder einem von ihm Bevollmächtigten zu erfolgen. Dabei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem eventuell festgestellte Mängel festzuhalten sind.

8.3. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen vorbehaltlos in Gebrauch nimmt (z. B. die Räumlichkeiten wieder nutzt), ohne innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zur Abnahme die Abnahme zu erklären oder Mängel zu rügen.

8.4. Kleinere Mängel, die die Funktion oder Nutzung der Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden von VERMANO im Rahmen der Gewährleistung behoben.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1. VERMANO haftet für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von VERMANO, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet VERMANO auch bei leichter Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von VERMANO auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.4. Im Übrigen ist die Haftung von VERMANO für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.5. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -fristen für Bauleistungen.

9.6. Mängel der erbrachten Leistungen sind VERMANO unverzüglich nach ihrer Entdeckung, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Übergabe, schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).

9.7. Bei berechtigten Mängeln hat VERMANO das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder ggf. Ersatzleistung). Der Kunde hat VERMANO eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.

9.8. Bei Hausverwaltungsleistungen beschränkt sich die Haftung von VERMANO auf die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns bzw. eines ordentlichen Verwalters. Die Haftung für Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit kann im Verwaltervertrag weiter eingeschränkt werden, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Haftungssumme, die üblicherweise durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

10. Datenschutz

10.1. VERMANO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

10.2. Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung von VERMANO enthalten, die auf der Website [Link zur Datenschutzerklärung einfügen] abrufbar ist.

11. Vertragsdauer und Kündigung (Besonders relevant für Hausverwaltung)

11.1. Die Vertragsdauer für Renovierungs- und Sanierungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und endet in der Regel mit der vollständigen Erbringung der Leistung und deren Abnahme bzw. Bezahlung.

11.2. Die Vertragsdauer für Hausverwaltungsverträge sowie die Bedingungen und Fristen für eine ordentliche und außerordentliche Kündigung ergeben sich aus dem individuellen Verwaltervertrag.

11.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen VERMANO und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hohenahr-Erda. VERMANO ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen sollten.

12.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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